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Deutschen Firmen droht Abmahnwelle

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen – mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.

Angaben auf Geschäftsbriefen von HR-Firmen

Was für Kapitalgesellschaften schon lange Pflicht ist, gilt inzwischen für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Geschäftsbriefe und e-mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, müssen bestimmte Informationen enthalten. Seit Jahresbeginn ist gesetzlich festgelegt, dass geschäftliche E-Mails die sogenannten Pflichtangaben enthalten müssen. Festgeschrieben ist dies im Gesetz über elektronische Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).

Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Unklar ist noch, wie die Situation bei geschäftlichen SMS-Nachrichten ist.

Unser Merkblatt Geschäftsbriefe listet Ihnen auf, welche Angaben im einzelnen erforderlich sind.

 

Link zum Thema: Merkblatt der IHK, München

08.02.2007

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