Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 ab dem 1. Januar 2009 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein solches Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so werde dem Verursacher der Aufwand der Störungssuche in Rechnung gestellt. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne zudem ein Bußgeld fällig werden, betonte die Behörde.
Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen, heißt es weiter. Hier sei derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und werde in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.
Informationen über den benutzten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben. Auf ihrer Website stellt die Bundesnetzagentur weitere Informationen für Verbraucher zur Verfügung.